Was kostet die Pflege in unserer Einrichtung? Pflegesätze inkl. neuer IV Kosten

Stand Januar 2024

Sofern Sie die Voraussetzungen nach der Pflegewohngeldverordnung erfüllen, können Sie einen Zuschuss zu den Investitionskosten bis zu maximal 100 % des Investitionskostenanteils erhalten. Wie hoch der Eigenanteil – also Ihre tatsächliche finanzielle monatliche Belastung – ist, richtet sich nach dem Pflegegrad sowie den individuellen Finanzierungsansprüchen, wie z.B. einem möglichen Pflegewohngeldanspruch, einem möglichen Anspruch auf Sozialhilfe etc. Ebenso gilt es zu prüfen, ob Ihre Angehörigen Zuzahlungen leisten müssen.

Pflegesätze für vollstationäre Pflege_01.01.2024
Pflegesätze Junge Pflege_01.01.2024

Gerne sind wir im Rahmen eines persönlichen Gesprächs bereit, Ihren individuellen Eigenanteil zu berechnen. Bitte machen Sie hierzu einfach einen Termin mit uns aus – wir beraten und informieren Sie gerne unverbindlich.
 

Zur Kontaktaufnahme

Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Die Informationen zu Ihrem Nutzerverhalten gehen an unsere Partner zum Zwecke der Nutzung für Werbung und Analysen weiter. Unsere Partner führen diese Informationen möglicherweise mit weiteren Daten zusammen, die sie unabhängig von unserer Website von Ihnen erhalten oder gesammelt haben. Um diese Cookies zu nutzen, benötigen wir Ihre Einwilligung welche Sie uns mit Klick auf „Alle Cookies akzeptieren“ erteilen. Sie können Ihre erteilte Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 a) DSGVO) jederzeit für die Zukunft widerrufen. Diesen Widerruf können Sie über die „Cookie-Einstellungen“ hier im Tool ausführen.